Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen YDEA Solutions, Sonnenacker 60, 40489 Düsseldorf (nachfolgend „GlasUp“) und Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Abholung von Altglas.

2. Leistungsumfang

GlasUp holt haushaltsübliche Mengen Altglas (Weiß-, Braun- und Grünglas) an der vereinbarten Adresse ab und führt es der Verwertung zu.

Im Abo erfolgt die Abholung wöchentlich am festen Abholtag des jeweiligen Bezirks. Bei der Einzelbuchung erfolgt genau eine Abholung am gebuchten Termin.

Pro Abholung sind bis zu drei haushaltsübliche Kisten enthalten. Nicht abgeholt werden Flachglas, Spiegel, Keramik, Porzellan sowie Glas mit gefährlichen Inhaltsstoffen.

3. Preise und Zahlung

Das Abo kostet 3,90 € pro Woche und wird monatlich abgerechnet, die einmalige Abholung kostet 4,90 €. Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen stehen im Kundenkonto als PDF bereit.

4. Bereitstellung durch Kundinnen und Kunden

Das Altglas ist am Abholtag bis 7:00 Uhr gut sichtbar und frei zugänglich bereitzustellen, idealerweise in einer stabilen Kiste.

Kann nicht abgeholt werden, weil das Glas nicht bereitsteht oder der Zugang versperrt ist, gilt die Leistung als erbracht.

5. Laufzeit und Kündigung

Das Abo läuft unbefristet und kann jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden – im Kundenkonto oder per E-Mail an hallo@glasup.de.

Termine können bis 24 Stunden vor dem Abholtag im Kundenkonto verschoben oder storniert werden.

6. Haftung

GlasUp haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet GlasUp nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

7. Streitbeilegung und Recht

Es gilt deutsches Recht. GlasUp ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, nimmt jedoch freiwillig daran teil, sofern beide Seiten zustimmen.